Werden andere Telekommunikationsunternehmen beim geförderten Ausbau benachteiligt?

Nein. Die Kooperation mit der Deutschen Telekom führt zu keiner Benachteiligung anderer Telekommunikationsunternehmen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Unternehmen im Vorfeld von Ausschreibungen von konkreten Ausbaugebieten oder Ausbauprojekten ist im geförderten Ausbau rechtlich unzulässig. Deshalb müssen sich alle Anbieter gleichberechtigt bewerben. Gleiches gilt für kooperative Ausbauprojekte, die ausgeschrieben werden.