Häufige Fragen

Die Region Stuttgart hat im Frühjahr 2018 die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland um Konzepte für einen flächendeckenden Glasfaserausbau der Region Stuttgart gebeten. Die Abfrage hat ergeben, dass die Ziele der Region nur mit dem Kooperationsansatz der Deutschen Telekom zu erreichen waren. Von allen Anbietern hat sich nur die Telekom zu den zeitlichen Zielen der Region bekannt, einen hohen eigenwirtschaftlichen Anteil zugesagt, und sich bereit erklärt, jeder teilnehmenden Kommune ein Angebot für einen flächendeckenden Ausbau zu unterbreiten. Deshalb hat die Region Stuttgart mit der Deutschen Telekom einen nicht-exklusiven Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Der nicht-exklusive Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom hindert andere Telekommunikationsunternehmen nicht am Ausbau. Die Region Stuttgart begrüßt eigenwirtschaftliche Investitionen aller Marktteilnehmer in den Breitbandausbau der Region, denn so lassen sich die definierten Ziele schneller erreichen. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom ist geeignet, den Markt zu stimulieren, anstatt ihn zu behindern. Zudem bestehen Vereinbarungen der Region Stuttgart mit weiteren ausbauenden Unternehmen. Alle Telekommunikationsunternehmen haben zudem die Möglichkeit, den Ausbau in der Region zu forcieren, indem sie ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten offenlegen.

Bis 2025 sollen alle Schulen und Gewerbegebiete sowie die Hälfte der Haushalte einen Zugang zum Höchstgeschwindigkeitsinternet im Gigabitbereich auf Glasfaserbasis erhalten. Bis 2030 sollen 90 Prozent der Haushalte versorgt sein. Diese Ziele werden in einem konzertierten regionalen Vorgehen in enger Kooperation mit der Privatwirtschaft erreicht. Bei der Zielerreichung unterstützt ein nicht-exklusiver Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom zur flächendeckenden Versorgung der Region mit Glasfaser.

Derzeit beteiligen sich 177 von 179 Städten und Gemeinden der Region Stuttgart an dem Programm.

Der Vertrag zwischen der Deutschen Telekom und der Gigabit Region Stuttgart GmbH wurde über einen 90-prozentigen Ausbau bis 2030 geschlossen, weil keine höhere Nachfrage erwartet wird. Dennoch kann sich jede Kommune zu 100 Prozent ausbauen lassen, falls sie den entsprechenden kommunalen Beitrag erbringen kann. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die restlichen 10 Prozent erst nach 2030 ausgebaut werden können.

Die sogenannte rollierende Ausbauplanung umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Immer am Jahresende ermittelt die Telekom in Absprache mit GRS, Landeshauptstadt Stuttgart und den Breitband-Zweckverbänden der Landkreise Kommunen und Gebiete, die für einen Ausbau in den nächsten beiden Jahren in Frage kommen. Für das kommende Jahr erfolgt dabei die Detailplanung der konkreten Gebiete. Für das jeweils übernächste Jahr werden Städte und Gemeinden vorgeschlagen, in denen in einem zweiten Schritt konkrete Ausbaugebiete benannt werden können. So finden die Interessen der Mitgliedskommunen Berücksichtigung und es kann eine Abstimmung mit anderen geplanten Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Am Ende steht dann eine konkrete Ausbauentscheidung. Die Reihenfolge hängt von zahlreichen Faktoren ab, die wichtigsten sind die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, die aktuelle Versorgungslage und die Nachfrage in den betroffenen Gebieten.

Im Rahmen des Gigabit-Programms baut die Telekom ein Netz auf, das Drittanbietern einen wirtschaftlichen Zugang ermöglicht (Open Access). Die Telekom ist bereit, ihre Infrastruktur gegen Entgelt zu öffnen und ihrerseits bei anderen Unternehmen anzumieten. Entsprechende Verträge mit anderen Internetanbietern und Netzbetreibern sind geschlossen.

Es ist ein zentrales Ziel, das Überbauen und den parallelen Ausbau von passiver Infrastruktur zu verhindern. Deshalb appelliert die Region Stuttgart an alle Netzbetreiber und Kommunen, dies zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Diesem Ziel dient eine transparente Kommunikation zwischen den Akteuren. Jedoch gibt es keine rechtliche Möglichkeit, eigenwirtschaftlichen Überbau zu verhindern.


Nein. Jede Kommune ist im Einzelfall in der Wahl ihres Kooperationspartners und der Kooperationsform frei. Auch im Kooperationsvertrag zwischen Region und Telekom ist kein Kontrahierungszwang enthalten, er wäre auch rechtlich nicht zulässig. Ebenfalls sind Betreibermodelle weiterhin möglich.

Nein. Die Kooperation mit der Deutschen Telekom führt zu keiner Benachteiligung anderer Telekommunikationsunternehmen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Unternehmen im Vorfeld von Ausschreibungen von konkreten Ausbaugebieten oder Ausbauprojekten ist im geförderten Ausbau rechtlich unzulässig. Deshalb müssen sich alle Anbieter gleichberechtigt bewerben. Gleiches gilt für kooperative Ausbauprojekte, die ausgeschrieben werden.