Häufige Fragen

Die Ziele der Region Stuttgart lauten: Bis 2025 sollen alle Unternehmen in Gewerbegebieten einen Zugang zum Höchstgeschwindigkeitsinternet im Gigabitbereich auf Glasfaserbasis erhalten. Bei den Haushalten soll es bis 2025 die Hälfte sein, bis 2030 90 Prozent. Diese Ziele sind nur in einer konzertierten Aktion der Region in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft effizient erreichbar. Überbauungen bzw. paralleler Ausbau sollen verhindert werden. Für die öffentliche Hand soll der Ausbau möglichst kostengünstig erfolgen. Der Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen wird durch das Projekt stimuliert.
Die Ausbauziele der Region Stuttgart können nur in der Zusammenarbeit aller Akteure erreicht werden. Deshalb werden in der Projektorganisation alle Akteure eingebunden und ihre Rollen definiert und abgestimmt. Neben der Gigabit Region Stuttgart GmbH nehmen die Landeshauptstadt Stuttgart und die fünf Landkreise über die Zweckverbände die führende Rolle in der Gestaltung des partnerschaftlichen Ausbaus ein. Alle interessierten Kommunen in der Region sowie deren Stadtwerke werden in die Projektorganisation einbezogen. Derzeit beteiligen sich 174 von 179 Städten und Gemeinden an dem Programm.
Derzeit beteiligen sich 177 von 179 Städten und Gemeinden der Region Stuttgart an dem Programm.
Eine umfassende bundesweite Marktabfrage bei Telekommunikationsunternehmen im Frühjahr 2018 hat ergeben, dass ein flächendeckender Ausbau in der Region mit einem hohen eigenwirtschaftlichen Anteil der Unternehmen nur mit dem Kooperationsansatz der Deutschen Telekom zu erreichen ist. Nur in diesem Rahmen können die definierten Ausbauziele erreicht werden.
Die Kooperation mit der Deutschen Telekom hindert andere Telekommunikationsunternehmen nicht am Ausbau. Die Region Stuttgart begrüßt eigenwirtschaftliche Investitionen aller Marktteilnehmer in den Breitbandausbau der Region, denn so lassen sich die definierten Ziele schneller erreichen. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom ist geeignet, den Markt zu stimulieren, anstatt ihn zu behindern. Zudem bestehen Vereinbarungen mit weiteren ausbauenden Unternehmen. Alle Telekommunikationsunternehmen haben zudem die Möglichkeit, den Ausbau in der Region zu forcieren, indem sie ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten offenlegen.
Jede Kommune ist im Einzelfall in der Wahl ihres Kooperationspartners und der Kooperationsform frei. Auch im Kooperationsvertrag zwischen Region und Telekom ist kein Kontrahierungszwang enthalten, er wäre auch rechtlich nicht zulässig. Auch Betreibermodelle sind weiterhin möglich. Die Anerkennung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs ist jedoch eine entscheidende Grundvoraussetzung für alle Akteure.
Die sogenannte rollierende Ausbauplanung umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Immer am Jahresende ermittelt die Telekom in Absprache mit GRS, Landeshauptstadt Stuttgart und Kreiszweckverbänden Kommunen und Gebiete, die für einen Ausbau in den nächsten beiden Jahren in Frage kommen. Für das kommende Jahr erfolgt dabei die Detailplanung der konkreten Gebiete. Für das jeweils übernächste Jahr werden Städte und Gemeinden vorgeschlagen, in denen in einem zweiten Schritt konkrete Ausbaugebiete benannt werden können. So finden die Interessen der Mitgliedskommunen Berücksichtigung und es erfolgt eine Abstimmung mit anderen geplanten Tiefbaumaßnahmen. Am Ende steht dann eine konkrete Ausbauentscheidung. Die Reihenfolge hängt von zahlreichen Faktoren ab, die wichtigsten sind die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, die aktuelle Versorgungslage und die Nachfrage in den betroffenen Gebieten.
Im Rahmen des Gigabit-Programms baut die Telekom ein Netz auf, das Drittanbietern einen wirtschaftlichen Zugang ermöglicht (Open Access). Die Telekom ist bereit, ihre Infrastruktur gegen Entgelt zu öffnen und ihrerseits bei anderen Unternehmen anzumieten.
Die Kooperation mit der Deutschen Telekom führt zu keiner Benachteiligung anderer Telekommunikationsunternehmen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Unternehmen im Vorfeld von Ausschreibungen von konkreten Ausbaugebieten oder Ausbauprojekten ist im geförderten Ausbau rechtlich unzulässig. Deshalb müssen sich alle Anbieter gleichberechtigt bewerben. Gleiches gilt für kooperative Ausbauprojekte, die ausgeschrieben werden.
Es ist ein zentrales Ziel, das Überbauen und den parallelen Ausbau von passiver Infrastruktur zu verhindern. Deshalb appelliert die Region Stuttgart an alle Netzbetreiber und Kommunen, dies zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Sie hat jedoch keine rechtliche Möglichkeit, eigenwirtschaftlichen Überbau zu verhindern.