Jede Maßnahme, die geeignet ist, den Glasfaserausbau zu beschleunigen, ist uns willkommen und sollte wenn möglich eingesetzt werden. In der Bautechnik gilt dies nicht nur für den Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren, den die neue DIN-Norm 18220 regelt. Es gilt vor allem auch für den Tiefbau in Mindertiefe, der in der Praxis eine sehr wichtige Rolle spielt und den Telekommunikationsunternehmen beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, Glasfaser auf ihre Bestandsinfrastruktur zu legen.
Damit das Potenzial des Ausbaus in Mindertiefe besser ausgeschöpft werden kann, hat die GRS einen „Leitfaden mindertiefe Verlegung“ erarbeitet und stellt ihn den Städten und Gemeinden der Region Stuttgart zur Verfügung. Das fünfseitige Papier referiert die einschlägigen Gesetzesnormen und gibt Anleitungen zur Anwendung in der Praxis. So erhalten die Kommunen Unterstützung dabei, wie sie mit ihren Genehmigungsprozessen einen raschen und effizienten Glasfaserausbau gewährleisten und forcieren können und dabei die Straßeninfrastruktur so weit wie möglich geschont wird. Die Kommunalverwaltungen können den Leitfaden entweder direkt bei der GRS oder über die Breitband-Zweckverbände der Landkreise beziehen.
Mindertiefe reduziert die Tiefbaukosten – dies ist angesichts der drastischen Preissteigerungen in den letzten Monaten eine wichtige Voraussetzung für einen raschen Ausbau und für das Erreichen der zeitlichen Ziele der Region Stuttgart beim Glasfaserausbau.