Neue Förderrichtlinien des Bundes für den Glasfaserausbau

Von Susanne Menzel

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neue Förderrichtlinie für den Breitbandausbau in den sogenannten„Grauen Flecken“ veröffentlicht.

Die wichtigste Änderung ist die Erhöhung der Aufgreifschwelle im Download von bisher 30 Mbit/s auf jetzt 100 Mbit/s. Damit werden alle Gebiete förderfähig, deren Netz den Endkunden nicht zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung stellt, bzw. keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres erfolgt oder in den kommenden drei Jahren kein solches Netz eigenwirtschaftlich errichtet wird.

Ausnahmen gibt es für sozioökonomische Schwerpunkte, die nicht gigabitfähig erschlossen sind bzw. nicht in den nächsten drei Jahren erschlossen werden. Als solche sind private und öffentliche Einrichtungen definiert, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen. Zudem fallen kleine und mittlere Unternehmen in Anlehnung an die EU-Definition sowie landwirtschaftliche Betriebe darunter.

Generell nicht förderfähig sind jedoch Gebiete, die mit HFC-Netzen ausgestattet sind. Auch hier gibt es Ausnahmen: Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen in Gewerbegebieten, die über weniger als 500 Mbit/s im Download verfügen, sind grundsätzlich förderfähig. Die Downloadverfügbarkeit ist hierbei nutzerbezogen festzustellen.

Das Förderprogramm hält an dem Instrument der Markterkundungsverfahren fest und erhöht deren Verbindlichkeit. Es wird auch an den beiden Fördermöglichkeiten „Wirtschaftlichkeitslücke“ und „Betreibermodell“ festgehalten. Eine neue Regelung für „schwer erschließbare Einzellagen“ (SEE) soll verhindern, dass weit entfernte Gebäude die Ausbaukosten des Gesamtgebiets zu sehr erhöhen.

Die Höhe der Bundesförderung von 50 Prozent wird beibehalten. Über die Höhe der Landesförderung von bisher 40 Prozent liegt noch keine veröffentlichte Information vor.

Zudem sind noch Detailänderungen an den Richtlinien möglich.

Weiterführende Informationen finden sich hier:

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html

Susanne MenzelSusanne Menzel ist Projektleiterin Breitbandförderung und Breitbandausbau bei der Gigabit Region Stuttgart GmbH.