
Ein derart starkes Interesse an einer Veranstaltung der GRS haben wir bislang noch nicht erlebt. Ganz offensichtlich besteht bei diesem wichtigen Thema ein hoher Informationsbedarf. Wir nehmen die überragende Resonanz zum Anlass, weiterhin und verstärkt exklusive Veranstaltungen für Teilnehmer aus der Region Stuttgart zu relevanten Breitbandthemen zu organisieren. So können wir Form und Inhalte der Veranstaltungsangebote auf unseren spezifischen Bedarf hin maßschneidern, und unsere Kommunen profitieren direkt von der Expertise des Gigabitbüros oder anderen externen Fachleuten.
Die technische Norm DIN 18220 definiert anerkannte Regeln der Technik, wo seither in der Genehmigungspraxis Unsicherheit herrschte. Sie schafft damit Rechtssicherheit für Behörden und Telekommunikationsunternehmen. Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren, bisher als „alternative“ Methoden bezeichnet, sind seit Inkrafttreten der Norm dem klassischen Tiefbau rechtlich gleichgestellt. Das Risiko für mögliche höhere Folgekosten trägt das TKU und muss dafür gegebenenfalls Rückstellungen bilden, was den Behörden zügige Genehmigungsverfahren erleichtert und den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau stimuliert. Dieser benötigt weniger Zeit als die bürokratischen und langwierigen Förderverfahren, vor allem aber entfällt der kommunale Kostenanteil.
Beschleunigte Prozesse sind die Grundvoraussetzung für einen effektiven und effizienten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau, um rasch eine hochwertige digitale Infrastruktur in den Kommunen zu erhalten. In Zeiten drastisch gestiegener Baupreise können alle Beteiligten zur Wirtschaftlichkeit beitragen.